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Kassenpflichtige Leistungen
Kassenpflichtige Leistungen werden ärztlich verordnet und mehrheitlich von Kostenträgern übernommen. Die Kostenaufteilung zwischen ihrer Versicherung, ihrer Wohnsitzgemeinde und Ihnen unterscheidet sich je nach Pflegegrund (Krankheit, Unfall oder Invalidität).
Nicht-kassenpflichtige Leistungen (NKLV)
Nicht-kassenpflichtige Leistungen decken Bedürfnisse ab, welche nicht oder nur teilweise von einer (Zusatz-)Versicherung gedeckt werden.
- HWL
-
Fr
45.-
pro Stunde
- zzgl. Zuschläge (siehe unten)
- gewisse Zusatzversicherungen oder IV beteiligen sich an den Kosten.
- Betreuung
-
Fr
52.-
pro Stunde
- zzgl. Zuschläge (siehe unten)
- Botengänge / Transportfahrten
-
Fr
52.-
pro Stunde
- zzgl. Zuschläge (siehe unten)
- zzgl. gefahrene Kilometer 1.20 Fr./km
Mindesteinsatzzeit: 10 min · Abrechnungstakt: 5 min · Werden Einsätze nicht mind. 24 Std. vorher abgesagt, wird dem Klienten eine Umtriebspauschale von 80.- Fr verrechnet.
Zuschläge
Tarifzuschläge bei Nichtkassenpflichtigen Leistungen (NKLV)
- Zuschlag Sa+So+Feiertage
-
Fr
10.-
pro Stunde
- Einsätze am Wochenende / an Feiertagen
- Nachtzulage
-
Fr
10.-
pro Stunde
- Einsätze zwischen 22–07 Uhr
- Wegpauschale
-
Fr
12.-
pro Einsatz
- bei Einsätzen ohne KLV-Leistungen
Spezialleistungen
weitere Nichtkassenpflichtige Leistungen
- Nachtwache unter der Woche
-
Fr
460.-
pauschal
- Nachtwache 22 — 7 Uhr
- KLV-Leistungen separat verrechnet
- nur nach spezieller Absprache möglich
- Nachtwache Sa+So+Feiertage
-
Fr
480.-
pauschal
- Nachtwache 22 — 7 Uhr
- KLV-Leistungen separat verrechnet
- nur nach spezieller Absprache möglich
- Fachzulage
-
Fr
20.-
pro Stunde
- bei Wunsch von Fachpersonal
Werden Einsätze nicht mind. 24 Std. vorher abgesagt, wird dem Klienten eine Umtriebspauschale von 80.- Fr verrechnet.